Wortwurzel zerlegt den Wortkorpus von "BERÜHRUNGSVERBOT" in einzelne Bestandteile und durchsucht das Referenz-Wörterbuch nach Übereinstimmungen. Über einen mathematischen Wortextraktions-Algorithmus versucht Wortwurzel, Aufschluss zur semantischen Herkunft, Definition und Wortbedeutung von BERÜHRUNGSVERBOT abzuleiten.
Spiel | Buchstaben | Punkte |
---|---|---|
Scrabble® | B3 - E1 - R1 - Ü6 - H2 - R1 - U1 - N1 - G2 - S1 - V6 - E1 - R1 - B3 - O2 - T1 | 33 |
Wortwurzel liefert mit Hilfe eines semantischen Wortanalyse-Algorithmus gute Anhaltspunkte zu Wortbedeutung, Worttrennung und Wortform, um die Gültigkeit eines Wortes für das Scrabble-Spiel zu bestimmen! zugelassene Turnier Scrabble-Wörterbücher sind:
Das Online-Scrabble-Wörterbuch von wortwurzel.de ist die schnelle und einfache Art der Scrabble-Wortprüfung, da es Dir auch Informationen rund um die Wortbedeutung von BERÜHRUNGSVERBOT liefert! Um Streitereien und Debatten beim Spiel zu vermeiden, sollten sich alle Spieler auf das Wörterbuch einigen, das sie verwenden werden. Sollte ein Mitspieler das gelegte Scrabble® Wort z.B. BERÜHRUNGSVERBOT zu Unrecht beanstandet, werden dem Spieler, der den Protest vortrug, zehn Punkte abgezogen. Das Wort verbleibt auf dem Spielfeld, dem Spieler, der das Wort platziert hat, werden die Punkte für das Wort gutgeschrieben. Aus den Buchstaben von B|E|R|Ü|H|R|U|N|G|S|V|E|R|B|O|T ergeben sich weitere Möglichkeiten Buchstabensteine zu legen. Hier findest Du die besten Scrabble Lösungen:
VERÜBEN VERÜBET VERÜBST VERÜBTE ÜBERHOBT VERGÜTEN VERHÜTEN VERRÜHRE VERRÜHRT VERSÜHNE VERSÜHNT VERTRÜGE BEGRÜBEST ÜBERBETON ÜBERBOTEN ÜBERHEBST ÜBERHUBEN ÜBERHUBST HEUERBÜROS VERBOHRENS VERBOHREST VERBOHRTEN VERBOHRTER VERBOHRTES VERBORGEST VERBORGTEN VORBEUGENS VORBEUGEST VORBEUGTEN UNBERÜHRTER UNBERÜHRTES VERSTREBUNG UNVERSORGTER
VERÜBE VERÜBT ÜBERHOB VERGÜTE VERHÜTE VERRÜHR VERSÜHN BEGRÜBEN BEGRÜBET BEGRÜBST BEHÜBEST ÜBERGEBT ÜBERHEBT ÜBERHUBT BETRÜBENS GEBRÜHTEN GEBRÜHTER GEBRÜHTES GEBÜHRENS GEBÜHREST GEBÜHRTEN GEBÜHRTER GEBÜHRTES HEUERBÜRO RÜBERGEHT ÜBERGEHST VERBOGNER VERBOHREN VERBOHRET VERBOHRST VERBOHRTE VERBORGEN VERBORGET VERBORGST VERBORGTE VORBEUGEN VORBEUGET VORBEUGST VORBEUGTE VORGEBENS VORGEBEST NEUBÜRGERS ÜBERTRUGEN UNBERÜHRTE UNTERGRÜBE VERROHRUNG VERSTORBEN UNGERÜHRTER UNGERÜHRTES UNVERSORGTE VERHUNGERST
VERÜB VERGÜT VERHÜT BEGRÜBE BEGRÜBT BEHÜBEN BEHÜBET BEHÜBST ÜBERBOT ÜBERHUB BEBRÜTEN BEHÜTUNG BETRÜBEN GEBRÜHTE GEBÜHREN GEBÜHRET GEBÜHRST GEBÜHRTE ÜBERGEHT UNGEBÜHR VERBOGEN VERBOGST VERBOHRE VERBOHRT VERBORGE VERBORGT VEREBBST VERHOBEN VERHOBST VORBEUGE VORBEUGT VORGEBEN VORGEBET BEGRÜNEST BEGRÜNTER BEGRÜNTES BEGÜTERNS BERÜHRENS BERÜHREST BERÜHRTEN BERÜHRTER BERÜHRTES BETRÜGENS BETRÜGERN BETRÜGERS BÜRGERTEN ERBGÜTERN ERGRÜBEST GESTÜBERN NEUBÜRGER REBGÜTERN TÜRHEBERN TÜRHEBERS UNBERÜHRT UNGEÜBTER UNGEÜBTES VENUSBERG VERBEUGST VERBOTNER VERERBUNG VERGRUBEN VERGRUBST VERROHUNG VORBETENS VORBETERN VORBETERS VORGEHENS VORGEHEST VORSEHUNG UNGERÜHRTE UNVERSORGT VERHUNGERT VERROHREST VERROHRTEN VERSORGERN VERSORGTEN VERSORGTER VORGESTERN VORSTEHERN
BEHÜBE BEHÜBT BEBRÜTE BETRÜBE GEBRÜHT GEBÜHRE GEBÜHRT ÜBERGEH VERBOGT VERBOHR VERBORG VEREBBT VERHOBT VORGEBE VORGEBT BEGRÜNET BEGRÜNST BEGRÜNTE BEGÜTERN BEHÜTENS BEHÜTERN BEHÜTERS BERÜHREN BERÜHRET BERÜHRST BERÜHRTE BETRÜGEN BETRÜGER BRÜSTUNG BÜRGERNS BÜRGERST BÜRGERTE ERBGÜTER ERGRÜBEN ERGRÜBET ERGRÜBST ERHÜBEST GESTÜBER REBGÜTER ROTRÜBEN TÜRHEBER ÜBERSEHT ÜBERSTEH ÜBERTRUG UNGEÜBTE VERBERGT VERBEUGT VERBOTEN VERBOTES VERGRUBT VERHEBST VERSNOBT VORBETEN VORBETER VORERBEN VORERBES VORGEHEN VORGEHET VORGEHST ERSTÜRBEN GERÜHRTEN GERÜHRTER GERÜHRTES GESÜHNTER HERTRÜGEN HERVORTUN ROTGRÜNER ROTGRÜNES ÜBERSTREU UNGERÜHRT VEREHRUNG VERHORNET VERHORNST VERHORNTE VERHUNGER VERHUNGRE VERORTUNG VERROHEST VERROHREN VERROHRET VERROHRST VERROHRTE VERROHTEN VERSORGEN VERSORGER VERSORGET VERSORGTE VORSTEHEN VORSTEHER VORTRUGEN UNVERSEHRT VORSTEUERN VORTURNERS ROTHENBURGS
das Ereignis, wenn mehrere Dinge aneinander geraten (auch abstrakt)
die Handlung, an beteiligen, beteiligt zu sein
sozialer Kontakt
Erwähnung
strenge Aufforderung, eine Handlung oder Tätigkeit zu unterlassen
Recht Gesetz, das die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit oder Handlung unter bestimmten Umständen verbieten, verbietet
Unterlassung fordern