Wortwurzel zerlegt den Wortkorpus von "ÜBERANSTRENGET" in einzelne Bestandteile und durchsucht das Referenz-Wörterbuch nach Übereinstimmungen. Über einen mathematischen Wortextraktions-Algorithmus versucht Wortwurzel, Aufschluss zur semantischen Herkunft, Definition und Wortbedeutung von ÜBERANSTRENGET abzuleiten.
Spiel | Buchstaben | Punkte |
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Scrabble® | Ü6 - B3 - E1 - R1 - A1 - N1 - S1 - T1 - R1 - E1 - N1 - G2 - E1 - T1 | 22 |
Wortwurzel liefert mit Hilfe eines semantischen Wortanalyse-Algorithmus gute Anhaltspunkte zu Wortbedeutung, Worttrennung und Wortform, um die Gültigkeit eines Wortes für das Scrabble-Spiel zu bestimmen! zugelassene Turnier Scrabble-Wörterbücher sind:
Das Online-Scrabble-Wörterbuch von wortwurzel.de ist die schnelle und einfache Art der Scrabble-Wortprüfung, da es Dir auch Informationen rund um die Wortbedeutung von ÜBERANSTRENGET liefert! Um Streitereien und Debatten beim Spiel zu vermeiden, sollten sich alle Spieler auf das Wörterbuch einigen, das sie verwenden werden. Sollte ein Mitspieler das gelegte Scrabble® Wort z.B. ÜBERANSTRENGET zu Unrecht beanstandet, werden dem Spieler, der den Protest vortrug, zehn Punkte abgezogen. Das Wort verbleibt auf dem Spielfeld, dem Spieler, der das Wort platziert hat, werden die Punkte für das Wort gutgeschrieben. Aus den Buchstaben von Ü|B|E|R|A|N|S|T|R|E|N|G|E|T ergeben sich weitere Möglichkeiten Buchstabensteine zu legen. Hier findest Du die besten Scrabble Lösungen:
ABGERÜSTET ANGEBRÜTET BEGRÜNTERE BEGRÜNTEST BEGÜTERTEN BEGÜTERTER BEGÜTERTES BÜRGERTEST GEBRÜSTETE GEBRÜTETEN GEBRÜTETER GEBRÜTETES GEBÜRSTETE GETRÜBTERE GEÜBTESTEN GEÜBTESTER ÜBERRAGENS ÜBERRAGEST ÜBERRAGTEN ÜBERRAGTES ÜBERRAGTET ÜBERTRAGEN ÜBERTRAGES ÜBERTRAGET ÜBERRANNTES ÜBERRANNTET ÜBERRENNEST ÜBERTRETENS
ABTRÜGEST BANNGÜTER BEGRÜNENS BEGRÜNEST BEGRÜNTEN BEGRÜNTER BEGRÜNTES BEGRÜNTET BEGÜTERNS BEGÜTERST BEGÜTERTE BETRÜGENS BETRÜGERN BETRÜGERS BETRÜGEST BÜRGERTEN BÜRGERTET ERBGÜTERN ERGRÜBEST GEBRÜSTET GEBRÜTETE GEBÜRSTET GESTÜBERN GETRÜBTEN GETRÜBTER GETRÜBTES GEÜBTEREN GEÜBTERER GEÜBTERES GEÜBTESTE NÜRNBERGS REBGÜTERN ÜBERRAGEN ÜBERRAGET ÜBERRAGST ÜBERRAGTE ÜBERTRAGE ÜBERTRAGS ÜBERTRAGT ABRÜSTETEN ANBRÜTETEN BERÜSTETEN BERÜSTETER ÜBERRANNTE ÜBERRENNET ÜBERRENNST ÜBERRENNTE ÜBERRESTEN ÜBERSATTEN ÜBERSATTER ÜBERTRATEN ÜBERTRETEN ETAGENTÜREN
ABTRÜGEN ABTRÜGET ABTRÜGST BEGRÜNEN BEGRÜNET BEGRÜNST BEGRÜNTE BEGÜTERE BEGÜTERN BEGÜTERT BETRÜGEN BETRÜGER BETRÜGET BETRÜGST BÜRGERNS BÜRGERST BÜRGERTE BÜRGTEST ERBGÜTER ERGRÜBEN ERGRÜBET ERGRÜBST GEBRÜTET GESTÜBER GETRÜBTE GEÜBTERE NÜRNBERG REBGÜTER TAGSÜBER ÜBERRAGE ÜBERRAGT ÜBERTRAG ABRÜSTETE ANBRÜTENS ANBRÜTEST ANBRÜTETE BERÜSTETE BRÜNETTEN BRÜNETTER BRÜNETTES BRÜSTETEN BÜRSTETEN ERBRÜTEST ERBRÜTETE ERSTÜRBEN ERSTÜRBET ÜBERRANNT ÜBERRENNE ÜBERRENNT ÜBERRESTE ÜBERSATTE ÜBERTATEN ÜBERTRETE GERÜSTETEN GERÜSTETER SATTGRÜNEN SATTGRÜNER
ABTRÜGE ABTRÜGT BEGRÜNE BEGRÜNT BETRÜGE BETRÜGT BÜRGENS BÜRGERE BÜRGERN BÜRGERS BÜRGERT BÜRGEST BÜRGTEN BÜRGTET ERGRÜBE ERGRÜBT GESTÜBE GETRÜBT GEÜBTEN GEÜBTER GEÜBTES GRÜBEST ÜBERRAG ABRÜSTEN ABRÜSTET ANBRÜTEN ANBRÜTET BERÜSTEN BERÜSTET BETÜTERE BETÜTERN BRÜNETTE BRÜNSTEN BRÜSTETE BRÜTETEN BÜRETTEN BÜRSTETE BÜTTNERN BÜTTNERS ERBRÜTEN ERBRÜTET ERSTÜRBE ERSTÜRBT NEBENTÜR TRÜBEREN TRÜBERES TRÜBSTEN TRÜBSTER ÜBERRENN ÜBERREST ÜBERSATT ÜBERTRAT ANTRÜGEST ERGRÜNEST ERGRÜNTEN ERGRÜNTET ERTRÜGEST ETAGENTÜR GERÜSTERN GERÜSTETE RÜSTTAGEN SATTGRÜNE ABGETRENNTER ABGETRENNTES ANGESTREBTEN ANGESTREBTER GEBANNTESTER GEBARRTESTEN GEBRATENSTEN GEBRATENSTER
BEGRÜN BETRÜG BÜRGEN BÜRGER BÜRGET BÜRGST BÜRGTE GEÜBTE GRÜBEN GRÜBET GRÜBST ABRÜSTE ABTÜTEN ANBRÜTE BERÜSTE BETÜTER BETÜTRE BRÜNETT BRÜNSTE BRÜSTEN BRÜSTET BRÜTENS BRÜTERN BRÜTERS BRÜTEST BRÜTETE BÜRETTE BÜRSTEN BÜRSTET BÜTTENS BÜTTNER ERBRÜTE STÜBERN STÜRBEN STÜRBET TRÜBENS TRÜBERE TRÜBEST TRÜBSTE TRÜBTEN ÜBERSEE ANTRÜGEN ANTRÜGET ERGRÜNEN ERGRÜNET ERGRÜNST ERGRÜNTE ERTRÜGEN ERTRÜGET ERTRÜGST GERÜSTEN GERÜSTER GERÜSTET GESTÜTEN GRÜNEREN GRÜNERES GRÜNSTEN GRÜNSTER GRÜNTEST GÜRTETEN RÜGENERN RÜGENERS RÜSTTAGE RÜTTGERS SATTGRÜN ENTRÜSTEN RÜSTERNEN ABGETRENNTE ANGESTREBTE GEBANNTERER GEBANNTERES GEBANNTESTE GEBARRTESTE GEBRATENSTE RESTBETRAGE STERBETAGEN
siehe Grundform : überanstrengen
(jemandem, sich) eine zu große körperliche oder geistige Anstrengung zumuten (und dadurch gesundheitlich schaden)