Wortwurzel zerlegt den Wortkorpus von "GARAGENFIRMA" in einzelne Bestandteile und durchsucht das Referenz-Wörterbuch nach Übereinstimmungen. Über einen mathematischen Wortextraktions-Algorithmus versucht Wortwurzel, Aufschluss zur semantischen Herkunft, Definition und Wortbedeutung von GARAGENFIRMA abzuleiten.
Spiel | Buchstaben | Punkte |
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Scrabble® | G2 - A1 - R1 - A1 - G2 - E1 - N1 - F4 - I1 - R1 - M3 - A1 | 19 |
Wortwurzel liefert mit Hilfe eines semantischen Wortanalyse-Algorithmus gute Anhaltspunkte zu Wortbedeutung, Worttrennung und Wortform, um die Gültigkeit eines Wortes für das Scrabble-Spiel zu bestimmen! zugelassene Turnier Scrabble-Wörterbücher sind:
Das Online-Scrabble-Wörterbuch von wortwurzel.de ist die schnelle und einfache Art der Scrabble-Wortprüfung, da es Dir auch Informationen rund um die Wortbedeutung von GARAGENFIRMA liefert! Um Streitereien und Debatten beim Spiel zu vermeiden, sollten sich alle Spieler auf das Wörterbuch einigen, das sie verwenden werden. Sollte ein Mitspieler das gelegte Scrabble® Wort z.B. GARAGENFIRMA zu Unrecht beanstandet, werden dem Spieler, der den Protest vortrug, zehn Punkte abgezogen. Das Wort verbleibt auf dem Spielfeld, dem Spieler, der das Wort platziert hat, werden die Punkte für das Wort gutgeschrieben. Aus den Buchstaben von G|A|R|A|G|E|N|F|I|R|M|A ergeben sich weitere Möglichkeiten Buchstabensteine zu legen. Hier findest Du die besten Scrabble Lösungen:
kleines, mit geringem Startkapital gegründetes Unternehmen
Raum zum dauerhaften abstellen, Ab- und Unterstellen von Kraftfahrzeugen
Raum zum kurzfristigen abstellen, Ab- und Unterstellen von Kraftfahrzeugen
selten auf die Reparatur und Wartung von Automobilen ausgerichtete Werkstatt
Luxemburg, Ostbelgien, Schweiz, Südtirol Geschäft, das sowohl … als auch, sowohl als eine auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen spezialisierte Werkstatt sowohl … als auch, als auch als Verkaufslokal von Kraftfahrzeugen dient
Privatrecht der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, unter dem er außerdem klagen und verklagen, verklagt werden kann (Ref-dejure, §, 17, HGB)
umgangssprachlich das Unternehmen als solches, nicht nur sein Name