Wortwurzel zerlegt den Wortkorpus von "HERRSCHAFT" in einzelne Bestandteile und durchsucht das Referenz-Wörterbuch nach Übereinstimmungen. Über einen mathematischen Wortextraktions-Algorithmus versucht Wortwurzel, Aufschluss zur semantischen Herkunft, Definition und Wortbedeutung von HERRSCHAFT abzuleiten.
Spiel | Buchstaben | Punkte |
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Scrabble® | H2 - E1 - R1 - R1 - S1 - C4 - H2 - A1 - F4 - T1 | 18 |
Wortwurzel liefert mit Hilfe eines semantischen Wortanalyse-Algorithmus gute Anhaltspunkte zu Wortbedeutung, Worttrennung und Wortform, um die Gültigkeit eines Wortes für das Scrabble-Spiel zu bestimmen! zugelassene Turnier Scrabble-Wörterbücher sind:
Das Online-Scrabble-Wörterbuch von wortwurzel.de ist die schnelle und einfache Art der Scrabble-Wortprüfung, da es Dir auch Informationen rund um die Wortbedeutung von HERRSCHAFT liefert! Um Streitereien und Debatten beim Spiel zu vermeiden, sollten sich alle Spieler auf das Wörterbuch einigen, das sie verwenden werden. Sollte ein Mitspieler das gelegte Scrabble® Wort z.B. HERRSCHAFT zu Unrecht beanstandet, werden dem Spieler, der den Protest vortrug, zehn Punkte abgezogen. Das Wort verbleibt auf dem Spielfeld, dem Spieler, der das Wort platziert hat, werden die Punkte für das Wort gutgeschrieben. Aus den Buchstaben von H|E|R|R|S|C|H|A|F|T ergeben sich weitere Möglichkeiten Buchstabensteine zu legen. Hier findest Du die besten Scrabble Lösungen:
Politik Bezeichnung für Regierende, Personen mit Leitungsfunktion
Politik Amtsperiode eines autokratisch Regierenden; Regierungsdauer eines Königs oder Regimes
Politik Regierungsgewalt, Art und Weise, in der jemand (hauptsächlich Menschen und übertragen auch andere Lebewesen) regieren, regiert wird
Kontrolle über Dinge
Recht das Territorium oder Lehen eines Landesherrn
Plural; veraltend und mitunter ironisch gebraucht vornehme Anrede für eine Gruppe von Personen (insbesondere gemischten Geschlechts)
Recht und Macht, über jemanden zu herrschen
Damen und Herren (in Gesellschaft)
Dienstherr von Hausangestellten und seine Angehörigen
Person, die über jemanden herrscht, bzw. Personen, die über jemanden herrschen
Besitztum, Landgut eines Freiherrn oder Standesherrn