Wortwurzel zerlegt den Wortkorpus von "PFANDRECHT" in einzelne Bestandteile und durchsucht das Referenz-Wörterbuch nach Übereinstimmungen. Über einen mathematischen Wortextraktions-Algorithmus versucht Wortwurzel, Aufschluss zur semantischen Herkunft, Definition und Wortbedeutung von PFANDRECHT abzuleiten.
Spiel | Buchstaben | Punkte |
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Scrabble® | P4 - F4 - A1 - N1 - D1 - R1 - E1 - C4 - H2 - T1 | 20 |
Wortwurzel liefert mit Hilfe eines semantischen Wortanalyse-Algorithmus gute Anhaltspunkte zu Wortbedeutung, Worttrennung und Wortform, um die Gültigkeit eines Wortes für das Scrabble-Spiel zu bestimmen! zugelassene Turnier Scrabble-Wörterbücher sind:
Das Online-Scrabble-Wörterbuch von wortwurzel.de ist die schnelle und einfache Art der Scrabble-Wortprüfung, da es Dir auch Informationen rund um die Wortbedeutung von PFANDRECHT liefert! Um Streitereien und Debatten beim Spiel zu vermeiden, sollten sich alle Spieler auf das Wörterbuch einigen, das sie verwenden werden. Sollte ein Mitspieler das gelegte Scrabble® Wort z.B. PFANDRECHT zu Unrecht beanstandet, werden dem Spieler, der den Protest vortrug, zehn Punkte abgezogen. Das Wort verbleibt auf dem Spielfeld, dem Spieler, der das Wort platziert hat, werden die Punkte für das Wort gutgeschrieben. Aus den Buchstaben von P|F|A|N|D|R|E|C|H|T ergeben sich weitere Möglichkeiten Buchstabensteine zu legen. Hier findest Du die besten Scrabble Lösungen:
Recht, das jemand als Pfandgläubiger an einer zum Pfand gegebenen Sache erworben hat, sodass er sie verwerten oder verkaufen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt
Recht Gegenstand eines Sicherungsgebers, welcher vorübergehend bei einem Nehmer verbleibt, als Sicherheit für etwas, das der Geber diesem Nehmer schulden, schuldet
Geldbetrag, der bei Rückgabe eines leihen, geliehenen Leergutes erstattet wird
historisch, dichterisch Gabe, Geisel als Bürgschaft
Recht im objektiven Sinn staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
Recht im subjektiven Sinn Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt
ohne Plural ein Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist
tlwva. Jura, Rechtswissenschaft
trans., vorwiegend österreichisch, süddeutsch, mitteldeutsch etwas, häufig auf dem Boden liegendes mit einem Rechen, einer Harke zusammentragen, zusammenkehren, zusammentun, zusammenraffen, zusammenkratzen