PRIVATKLAGEN

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Wortkorpus

PRIVATKLAGEN

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  • gen

Ist das Wort PRIVATKLAGEN in Scrabble erlaubt?

Spiel Buchstaben Punkte
Scrabble® P4 - R1 - I1 - V6 - A1 - T1 - K4 - L2 - A1 - G2 - E1 - N1 25

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Bedeutung

Privatklage

von einer Privatperson ohne Mitwirkung eines Staatsanwalts erhobene Klage
  • Worttrennung:
    • Pri·vat·kla·ge
  • Wortform:
    • Substantiv, feminin [die] Rechtssprache

privat

eine einzelne Person betreffend, im Gegensatz zu allgemeinen Bereichen der Gesellschaft (wie Unternehmen, Parteien oder Staaten)
familiär, intern und nicht öffentlich

klagen

einen Verlust bejammern
Unzufriedenheit über eine Situation äußern
etwas Trauriges oder Unerfreuliches erzählen
allgemeine Rechtssprache zu Gericht bringen
österr. Rechtssprache vor Gericht gegen jemanden vorgehen

Klagen

sprachlich gefasste Äußerung unlustvoller Gefühle von Schmerz, Leid oder Trauer, etwa über den Tod eines Menschen
sprachlich gefasste Äußerung unlustvoller Gefühle von Enttäuschung, Unzufriedenheit, Ärger oder Ressentiment, mit Implikationen von Kritik oder Schelte
Recht ein Antrag an ein Gericht, über einen Rechtsstreit zu entscheiden
Literatur bestimmte Formen der Dichtung, in deren Mittelpunkt eine Klage () steht
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