Wortwurzel zerlegt den Wortkorpus von "VERFÜGUNGSRECHT" in einzelne Bestandteile und durchsucht das Referenz-Wörterbuch nach Übereinstimmungen. Über einen mathematischen Wortextraktions-Algorithmus versucht Wortwurzel, Aufschluss zur semantischen Herkunft, Definition und Wortbedeutung von VERFÜGUNGSRECHT abzuleiten.
Spiel | Buchstaben | Punkte |
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Scrabble® | V6 - E1 - R1 - F4 - Ü6 - G2 - U1 - N1 - G2 - S1 - R1 - E1 - C4 - H2 - T1 | 34 |
Wortwurzel liefert mit Hilfe eines semantischen Wortanalyse-Algorithmus gute Anhaltspunkte zu Wortbedeutung, Worttrennung und Wortform, um die Gültigkeit eines Wortes für das Scrabble-Spiel zu bestimmen! zugelassene Turnier Scrabble-Wörterbücher sind:
Das Online-Scrabble-Wörterbuch von wortwurzel.de ist die schnelle und einfache Art der Scrabble-Wortprüfung, da es Dir auch Informationen rund um die Wortbedeutung von VERFÜGUNGSRECHT liefert! Um Streitereien und Debatten beim Spiel zu vermeiden, sollten sich alle Spieler auf das Wörterbuch einigen, das sie verwenden werden. Sollte ein Mitspieler das gelegte Scrabble® Wort z.B. VERFÜGUNGSRECHT zu Unrecht beanstandet, werden dem Spieler, der den Protest vortrug, zehn Punkte abgezogen. Das Wort verbleibt auf dem Spielfeld, dem Spieler, der das Wort platziert hat, werden die Punkte für das Wort gutgeschrieben. Aus den Buchstaben von V|E|R|F|Ü|G|U|N|G|S|R|E|C|H|T ergeben sich weitere Möglichkeiten Buchstabensteine zu legen. Hier findest Du die besten Scrabble Lösungen:
FRÜCHTE FÜCHSEN FÜRCHTE SCHÜFEN SCHÜFET SCHÜRFE SCHÜRFT VERGNÜG VERGÜTEN VERHÜTEN VERSÜHNE VERSÜHNT VERTRÜGE GEFÜHRTEN GEFÜHRTER GEFÜHRTES GERÜCHTEN GERÜCHTES GESCHNÜRT GESCHÜRTE RÜGENSCHE SCHÜRGTEN UNGEFÜGER UNGEFÜGES ENTFÜHRERS UNTERFÜHRE VERRUCHTEN VERRUCHTES VERRUTSCHE VERSUCHERN VERSUCHTEN VERSUCHTER VERTUSCHEN
FÜCHSE FÜNSCH SCHÜFE SCHÜFT SCHÜRF VERGÜTE VERHÜTE VERSÜHN GEFÜGTEN GEFÜGTER GEFÜGTES GEFÜHRTE GERÜCHEN GERÜCHTE GERÜCHTS GESCHÜRT GÜTCHENS RÜGENSCH SCHÜRGEN SCHÜRGET SCHÜRGTE UNGEFÜGE ENTFÜHRER ERFÜHREST ERNÜCHTER ERNÜCHTRE FRÜHESTEN FRÜHESTER FRÜHRENTE UNTERFÜHR VERFUGENS VERFUGEST VERFUGTEN VERFUGTER VERFUGTES VERFUHREN VERFUHRST VERRUCHTE VERRUTSCH VERSEUCHT VERSUCHEN VERSUCHER VERSUCHET VERSUCHTE VERTUSCHE GEFURCHTEN GEFURCHTER GEFURCHTES UNGERÜHRTES VERHUNGERST
VERGÜT VERHÜT FÜHRUNG GEFÜGEN GEFÜGES GEFÜGTE GEFÜHRT GERÜCHE GERÜCHT GÜTCHEN SCHÜRGE SCHÜRGT ENTFÜHRE ERFÜHREN ERFÜHRET ERFÜHRST FRÜHEREN FRÜHERES FRÜHESTE FRÜHSTEN FRÜHSTER SCHNÜRET SCHNÜRTE SCHÜRERN SCHÜRTEN TRÜSCHEN TÜNCHERS TÜRCHENS VERFUGEN VERFUGET VERFUGST VERFUGTE VERFUHRT VERRUCHT VERSEUCH VERSUCHE VERSUCHT VERTUSCH GEFURCHTE UNGERÜHRTE VERHUNGERT
GEFÜGE GEFÜGT GRÜSCH SCHÜRG ENTFÜHR ERFÜHRE ERFÜHRT FRÜGEST FRÜHERE FRÜHSTE FÜHRENS FÜHRERN FÜHRERS FÜHREST FÜHRTEN GRÜFTEN HÜFNERS RÜSCHEN SCHNÜRE SCHNÜRT SCHÜREN SCHÜRER SCHÜRET SCHÜRTE SÜCHTEN TRÜSCHE TÜCHERN TÜNCHER TÜRCHEN VERFUGE VERFUGT VERFUHR VERSUCH FECHSUNG GEFECHST GEFECHTS GEFUCHST GEFURCHT GEFUSCHT VERRUFEN VERRUFES ERFRECHST ERSCHUFEN FEUCHTENS FRECHSTEN FRECHSTER FRUCHTENS GERÜHRTEN GERÜHRTES GESÜHNTER HERTRÜGEN UNGERÜHRT VEREHRUNG VERHUNGER VERHUNGRE UNVERSEHRT GESCHNURRTE
FRÜGEN FRÜGET FRÜGST FRÜHEN FRÜHER FRÜHES FÜGENS FÜGEST FÜGTEN FÜHREN FÜHRER FÜHRET FÜHRST FÜHRTE GRÜFTE HÜFNER HÜFTEN RÜCHEN RÜSCHE SCHNÜR SCHÜRE SCHÜRT SÜCHTE TÜCHER TÜNCHE VERFUG FÜRSTEN GEFECHT VERRUFS ERFRECHT ERSCHUFT FECHSERN FECHSTEN FECHTENS FECHTERN FECHTERS FEUCHTEN FEUCHTER FEUCHTES FRECHSTE FRUCHTEN FUCHSTEN FURCHEST FURCHTEN FUSCHERN FUSCHTEN GENÜGEST GENÜGTER GENÜGTES GERÜGTEN GERÜGTER GERÜGTES GERÜHRTE GESÜHNTE GÜNTHERS HERTRÜGE SCHUFTEN VERGEHST ERGRÜNEST GERÜSTERN VERHUREST VERHURTEN VERHURTES VERTRUGEN GESCHNURRT
Recht, über etwas zu verfügen
allgemein anordnende Bestimmung
Zivilrecht Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, es beispielsweise auf einen Dritten überträgt
Verwaltungsrecht Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde, häufig in Form eines Bescheids
Strafverfahren durch Staatsanwalt oder Richter getroffene Anordnung zur Sachleistung
Prozessrecht Arbeitsanweisung des Richters, Rechtspflegers oder eines Sachbearbeiters des Gerichts an den nachgeordneten Bereich
Recht im objektiven Sinn staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
Recht im subjektiven Sinn Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt
ohne Plural ein Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist
tlwva. Jura, Rechtswissenschaft
trans., vorwiegend österreichisch, süddeutsch, mitteldeutsch etwas, häufig auf dem Boden liegendes mit einem Rechen, einer Harke zusammentragen, zusammenkehren, zusammentun, zusammenraffen, zusammenkratzen