Wortwurzel zerlegt den Wortkorpus von "ZIVILGERICHT" in einzelne Bestandteile und durchsucht das Referenz-Wörterbuch nach Übereinstimmungen. Über einen mathematischen Wortextraktions-Algorithmus versucht Wortwurzel, Aufschluss zur semantischen Herkunft, Definition und Wortbedeutung von ZIVILGERICHT abzuleiten.
Spiel | Buchstaben | Punkte |
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Scrabble® | Z3 - I1 - V6 - I1 - L2 - G2 - E1 - R1 - I1 - C4 - H2 - T1 | 25 |
Wortwurzel liefert mit Hilfe eines semantischen Wortanalyse-Algorithmus gute Anhaltspunkte zu Wortbedeutung, Worttrennung und Wortform, um die Gültigkeit eines Wortes für das Scrabble-Spiel zu bestimmen! zugelassene Turnier Scrabble-Wörterbücher sind:
Das Online-Scrabble-Wörterbuch von wortwurzel.de ist die schnelle und einfache Art der Scrabble-Wortprüfung, da es Dir auch Informationen rund um die Wortbedeutung von ZIVILGERICHT liefert! Um Streitereien und Debatten beim Spiel zu vermeiden, sollten sich alle Spieler auf das Wörterbuch einigen, das sie verwenden werden. Sollte ein Mitspieler das gelegte Scrabble® Wort z.B. ZIVILGERICHT zu Unrecht beanstandet, werden dem Spieler, der den Protest vortrug, zehn Punkte abgezogen. Das Wort verbleibt auf dem Spielfeld, dem Spieler, der das Wort platziert hat, werden die Punkte für das Wort gutgeschrieben. Aus den Buchstaben von Z|I|V|I|L|G|E|R|I|C|H|T ergeben sich weitere Möglichkeiten Buchstabensteine zu legen. Hier findest Du die besten Scrabble Lösungen:
für zivilrechtliche Fälle zuständiges Gericht
öffentlich, die Gemeinschaft der Bürger betreffend
selten Bereich der Gesellschaft, des Lebens beziehungsweise Teil der Bevölkerung, der nicht zum Militär gehört
im Privatleben, Privat- beziehungsweise Zivilleben getragene Kleidung; bürgerliche (zivile), nicht dienstliche Kleidung
schweiz., rechtlicher Status einer Person in Bezug darauf, ob sie ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden ist
Recht Ort zur gesetzlichen Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten
Recht (staatliches) Organ, dessen Aufgabe es ist, vorgetragene Fälle anzuhören und über sie unter Beachtung der Rechtslage zu entscheiden
zubereitete Speise als eine Mahlzeit